Klasse B196 (Schlüsselzahl;
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm)
B196
Smart, unbürokratisch und schnell: Führerschein erweitern mit B196
Mit dem B196-Führerschein darfst Du Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 fahren – ganz ohne Prüfung und zu deutlich geringeren Kosten.
Wer kennt es nicht? In kilometerlangen Staus steigt die Sehnsucht vieler Berufstätiger, sich auf das Motorrad zu schwingen und die gemeinsten Nadelöhre der Stadt entspannt auf zwei Rädern zu umschiffen.
Kein Problem mit einem B196-Führerschein: Erweitere Deinen Klasse B-Autoführerschein unkompliziert um eine sogenannte Schlüsselzahl 196 und fahre damit auch leichte Motorräder mit maximal 15 PS (zum Beispiel eine 125er Maschine). Damit erreichst Du Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h und benötigst keine separate Fahrerlaubnis mehr.
Muss ich für einen B196-Führerschein eine Prüfung ablegen?
Nein! Die theoretische und die praktische Prüfung fallen bei einer Erweiterung auf B196 komplett weg. Du musst lediglich mindestens vier zusätzliche Theoriestunden und mindestens fünf praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten absolvieren.
Anschließend bekommst Du direkt von Deiner Fahrschule die Teilnahmebestätigung über die Schulung. Wird diese Bestätigung nun bei der Behörde vorgelegt, erhältst Du den Eintrag der Schlüsselzahl 196 und kannst mit Deinem B196-Führerschein künftig mit leichten Motorrädern auf den Straßen unterwegs sein.
Was gilt es beim B196-Führerschein sonst noch zu beachten?
- Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, um Dir die Schlüsselzahl 196 eintragen zu lassen. Die Schulung kannst Du aber natürlich schon ab einem Jahr vorher, also mit 24 Jahren, beginnen./li>
- Du musst seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen.
- Es handelt sich beim B196-Führerschein nicht um einen Führerschein der Klasse A1. Somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
- Diese neue Regelung gilt nur in Deutschland. Im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 bewegt werden.
Im Folgenden findest Du zusammengefasst alle Informationen zur Ausbildung, dem Stundenpensum, den Voraussetzungen und den Merkmalen zum B196-Führerschein:
Alle Infos zur Klasse B196:
AUSBILDUNG
- Mindestalter: 25 Jahre
(mind. fünfjähriger Vorbesitz des Klasse B-Führerscheins notwendig) - Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Keine
STUNDENPENSUM
Theorie
- Doppelstunden à 90 Minuten: mind. 4
Praxis
- Übungsstunden à 90 Minuten: mind. 5 Fahrten
VORAUSSETZUNGEN
- Biometrisches Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Kopie des Führerscheins (Klasse B)
- Teilnahmebestätigung über B196-Schulung durch die Fahrschule
MERKMALE
LEICHTKRAFTRÄDER DER MOTORRADKLASSE A1
- Hubraum max. 125 ccm
- Motorleistung max. 11 kW (15 PS)
- Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg